Sicherheitsbestimmungen und Gebrauchsanweisung für Schnullerketten

Die Schnullerkette ist weltweit bekannt und es gibt sie in vielen Formen und Varianten. Wer gewerblich mit Schnullerketten handelt, muss die gesetzlichen Vorgaben für Schnullerketten kennen und einhalten. Neben der Spielzeugnorm, gibt es speziell für Schnullerketten die europäische Norm EN 12586. Diese macht Vorgaben zur Länge und Form der Ketten und zur stofflichen Zusammensetzung. Die Anfertigung einer Schnullerkette mit oder ohne Namen, sowie die Auswahl der verwendeten Materialen, sollte daher unter großer Sorgfalt und unter Beachtung aller gesetzlichen Normen und Bestimmungen erfolgen.

Schnullerketten-Sicherheit – Ein Überblick

Sichere Materialien für Schnullerketten

Wir garantieren:

  • Alle verwendeten Farben sind ungiftig, schweiß- und speichelfest sowie schadstofffrei.
  • Die verwendeten Metallteile bestehen aus Edelstahl und sind nickel- und rostfrei.
  • Die Clips haben Ventilationslöcher.
  • Die verwendeten Schnüre sind speichel- und farbecht und haben eine Reißfestigkeit von mindestens 25 kg.
  • Alle verwendeten Materialien sind frei von Schwermetallen und Lösungsmitteln.

Wie lang darf eine Schnullerkette sein?

In der Schnullerkettennorm ist eine maximale Länge für Schnullerketten von 220 mm festgelegt worden. Diese Länge bezieht sich auf die gesamte Länge der Kette – gemessen ohne den Clip. 220 mm wurden hier nicht willkürlich ausgewählt, sondern man stützte sich hier auf Daten in der der mittlere Halsumfang von Kindern im Altersbereich von 0 Monaten bis 36 Monaten 240 mm beträgt.

Die Gebrauchsanweisung zur Schnullerkette

Gebrauchsanweisung Schnullerkette

Als Verkäufer einer Schnullerkette sind Sie gemäß DIN EN 12586 verpflichtet eine Gebrauchsanweisung beizulegen, die folgende Warnhinweise in dieser Form enthalten muss:

  • Für die Sicherheit Ihres Kindes
    VORSICHT!
  • Kontrollieren Sie den Schnullerhalter vor jedem Gebrauch. Werfen Sie ihn beim ersten Anzeichen von Beschädigungen oder Mängeln sofort weg!
  • Verlängern Sie niemals den Schnullerhalter!
  • Befestigen Sie den Schnullerhalter niemals an Schnüren, Bändern, Trägern oder losen Teilen der Kleidung. Ihr Kind kann sich damit erdrosseln.

Diese Punkte müssen in der Gebrauchsanweisung enthalten sein:

  • Informationen zum sicheren Gebrauch der Schnullerkette
  • Eine Empfehlung, den Schnullerhalter nur an der Kleidung zu befestigen
  • Eine Empfehlung, den Schnullerhalter nicht zu benutzen, wenn der Säugling sich in einem Laufstall, einem Bett oder einer Wiege befindet
  • Informationen über ein geeignetes Reinigungsverfahren
  • Informationen zu ungeeigneten Verfahren für Reinigung, Lagerung und Gebrauch
  • Eine ladungsfähige Adresse des Herstellers/Importeurs

Abschließend soll die Bezeichnung der Norm in ihrer konkreten Fassung, aktuell d. h. EN 12586:2011 angegeben werden, wobei die Formulierung „Die Schnullerkette wird nach der Normen DIN EN 12586:2011 (Norm für Schnullerhalter) hergestellt.“ verwendet werden kann.

Schnullerkette oder Spielzeug?

Es kann sein, dass Sie zusätzlich zur DIN EN 12586 ebenfalls die Spielzeug-Richtlinie 88/378/EWG berücksichtigen müssen. Das gilt dann wenn die Schnullerkette einen eindeutigen Spielcharakter aufweist. Dies gilt aber nicht gleich wenn der Clip oder Perlen einfache Formen aufweisen und durch spezielle Farbgebung oder einem Aufdruck verziert sind. Solche Ausgestaltungen dienen lediglich dazu, die Schnullerkette ansprechender wirken zu lassen. In Paragraph 1.1 der Spielzeugrichtlinie heißt es:

  • ein Produkt oder ein Material, mit einer Gestaltung oder einer eindeutigen Absicht;
  • für die Anwendung zum Spielen;
  • durch Kinder unter 14 Jahren.

Sollte allerdings bereits ein Teil der Schnullerkette als Spielzeug klassifiziert werden können, so muss die Schnullerkette zusätzlich zur DIN EN 12586 auch die sicherheitstechnischen Anforderungen der Spielzeugnorm erfüllen. Zusätzlich gibt es weitere Vorgaben bezüglich der Gebrauchsanweisung und Warnhinweise, der grundsätzlichen Angabe von altersbedingten Benutzereinschränkungen, sowie die verbindliche Voranstellung des Wortes „Achtung“. Die Spielzeugnorm sieht zudem eine CE-Kennzeichnung vor.